Den Kirchenstiftern ermöglichte man das Begräbnis in der Nähe der Gebeine des Märtyrers. Entgegen den römischen Gesetzen konnten die Stifterpersonen innerhalb der Siedlung begraben werden.
Der fünffarbige Mosaikdekor des Bodens blieb bis zu einem Drittel erhalten. Vor einem Stifterinnengrab bildete die Kapellenwand eine Nische, in der vermutlich die Grabinschrift aufgemalt war.